Dienst
bei der Feuerwehr als Alternative zu Grundwehr- und
Zivildienst
Die
meisten männlichen Jugendlichen bekommen im Alter
von 17 Jahren die Mitteilung über ihre
Wehrerfassung. Spätestens zu diesem Zeitpunkt macht
sich jeder zum ersten Mal Gedanken darüber, ob er
Grundwehrdienst leisten möchte und welche
Alternativen es gibt. Die meisten Jugendlichen
kennen nur eine Alternative: den Zivildienst. Dabei
gibt es eine weitere Alternative mit vielen
Vorteilen gegenüber dem Zivildienst: die
Verpflichtung zur Mitarbeit im Katastrophenschutz.
Man hat dabei die Wahl zwischen verschiedenen
Hilfsorganisationen, z.B. Feuerwehr, Technisches
Hilfswerk, o. Ä.
Die
Verpflichtungszeit beträgt momentan 6 Jahre, was auf
den ersten Blick sehr viel erscheint gegenüber 9
Monaten Bundeswehr und 10 Monaten Zivildienst. Man
muss jedoch wissen, dass sich es sich hierbei nicht
um eine Vollzeitbeschäftigung handelt, sondern die
Dienstpflicht auf gelegentliche Übungen, Lehrgänge
und Einsätze beschränkt ist. Dies hat den Vorteil,
dass man nach der Schule ohne einjährige
Unterbrechung eine Berufsausbildung oder ein Studium
beginnen kann. Man kann den Ersatzdienst sogar noch
während der Schulausbildung beginnen. Es handelt
sich also um eine Nebentätigkeit, die - mit ein
bisschen Begeisterung - als Hobby angesehen werden
kann.
Es gibt
aber noch weitere Vorteile gegenüber dem
Zivildienst. Beispielsweise gilt man nicht als
Wehrdienstverweigerer, da man ja Ersatzdienst
leistet, und muss somit auch nicht verweigern,
sprich keine Verweigerung schreiben. Außerdem kann -
sofern man sich frühzeitig verpflichtet - die
Musterung ausgesetzt werden.
Ein
scheinbarer Nachteil gegenüber Grundwehr- oder
Zivildienst ist die fehlende Vergütung. Für den
Dienst im Katastrophenschutz bekommt man keinen
Sold. Da es sich aber um eine Nebentätigkeit handelt
und man ja zeitgleich mit einer Berufsausbildung
beginnen und völlig regulär verdienen kann, kann man
eigentlich nicht von einem Nachteil sprechen, denn
im Normalfall verdient man schon im ersten
Ausbildungsjahr mehr als bei der Bundeswehr.
Wer
also ein weinig technisch interessiert ist kann sehr
viel Spaß aus seinem Ersatzdienst ziehen und auf
diese Weise kann die Dienstpflicht zum Hobby werden.
Die
Voraussetzungen zur Befreiung vom Grundwehr- oder
Zivildienst sind im Wesentlichen:
-
Verpflichtung für eine mindestens 6-jährige
Mitarbeit in einer Einheit des
Katastrophenschutzes
-
gesundheitliche Voraussetzungen
-
18. Lebensjahr vollendet und noch nicht 25 Jahre
alt
Natürlich ist bei uns auch jeder willkommen, der
keinen Ersatzdienst leisten und aus Interesse
mitmachen möchte! |